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Beitrag vom 26.06.2006
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Agnes Winklarz
Zahlreiche Verbände setzen sich gegen die Forderung zur Wehr, eine gesetzliche Schwangerschaftsberatung nach medizinischer Indikation einzuführen.
Der Anteil aller Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation liegt bei jährlich etwa 2,5 Prozent oder 3.200 Fällen.
Gemäß §218a StGB bedeutet medizinische Indikation, dass der "Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann."
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung, die nach §218 " dem Schutz des ungeborenen Lebens dient" war bisher in Fällen, bei denen eine medizinische Indikation vorlag, nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Parteien, wie die CDU-CSU und Verbände fordern jedoch, auch für Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation eine Pflichtberatung festzuschreiben.
Parteien und Verbände, wie pro familia-Bundesverband e.V, Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen - ASF, DGB- Bundesfrauenausschuss und AWO-Bundesverband e.V. fordern stattdessen, die freiwillige Nutzung der Beratung bereits vor der Inanspruchnahme der vorgeburtlichen Diagnostik zu unterstützen.
Weder die Frau noch das Paar stünde zu diesem Zeitpunkt unter Zeitdruck und könnte durch die Beratung in die Lage versetzt werden, Nutzen und Risiken der Verfahren abzuwägen und die möglichen Konsequenzen der Untersuchung zu überdenken.
Die behandelnden ÄrztInnen sollten daher auch auf freiwillige Beratungsangebote vor der Pränataldiagnostik hinweisen. Sie sollten mit ihrer fachlichen Kompetenz eine Frau dazu bewegen, eine Beratung zwischen der Information über die Diagnostik und deren mögliche Folgen zu machen.
Da Ärzteverbände haftungsrechtliche Folgen fürchten, falls eine Patientin trotz auffälligen Befunds nicht zur Pränataldiagnostik überwiesen werden sollte, plädieren sie für eine Gesetzesänderung.
Dafür besteht nach Ansicht der Verbände jedoch genauso wenig Veranlassung, wie für die dreitägige Wartezeit vor einem Schwangerschaftsabbruch trotz medizinischer Indikation.
Diese könne die betroffenen Frauen belasten und von ihnen als weitere Hürde wahrgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.profamilia.de